Veranstaltungen ﹥ Nachträgliche Abdichtung: Technik und Recht (2 Termine, nicht einzeln buchbar)


Feuchteschäden bei nachträglicher Abdichtung und energetischer Ertüchtigung von Untergeschossen zwecks (hochwertiger) Umnutzung sind vermeidbar. Dafür sind sowohl bautechnische als auch baurechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Das Seminar vermittelt das praktische Rüstzeug für rechtssichere, fachgerechte und somit risikoreduzierte Planung und Ausführung von nachträglicher Abdichtung und energetischer Ertüchtigung von Untergeschossen. Inhaltliche Schwerpunkte dieser Planungsaufgabe werden systematisch gebündelt, so dass sich den Teilnehmende die für die Projektpraxis wesentlichen Handlungsfolgen erschließen. Die interdisziplinäre Zusammenschau bietet Planungs- und Rechtssicherheit für die Baupraxis. Technik Aus technischer Sicht werden grundsätzliche mögliche Maßnahmen zur Trocknung erdberührter Bauteile behandelt. Gleichzeitig wird kritisch hinterfragt, ob aufwändige abdichtungstechnische Lösungen immer erforderlich sind, oder abdichtungstechnische Maßnahmenpakete auch angemessene Lösungen darstellen können. Die bei der Umnutzung von Untergeschossen notwendigen Anforderungen an die Trockenkern von Kellern, die über abdichtungstechnische Maßnahmen hinausgehen werden diskutiert. Dies betrifft die Frage – u. a. bei erdberührten Bauteilen, aber auch des Außen- oder Innenklimasimulation gewährleistet werden kann. - Maßnahmen bei Feuchtigkeitsschäden erdberührter Bauteile – immer erforderlich? Probleme und Lösungen, nachträgliche Querschnittsabdichtungen - Funktionsweise von Sanierputzen - Umnutzung von Untergeschossen: Anforderungen an die Trockenheit - Entschärfung der mikrobielle Gebäudeschäden - Hinweise zur erforderlichen Wärmeschutz erdberührter Bauteile beim Bauen im Bestand: Diskussion Außen- oder Innendämmung, insbesondere bei Innenanwendungen Recht Der rechtliche Teil widmet sich zunächst wesentlichen Vertragspflichten bei der Bestandskundung und zeigt auf, wie Restrisiken vertragspflichtig abzugrenzen sind. Erläutert wird sodann wie Sanierungsziele rechtssicher zu vereinbaren sind und welche Vertragspflichten sich im Planungsablauf ergeben können. Anhand der umfangreichen „Keller‑Rechtsprechung“ werden typische Fehlerstellen bei der Bauausführung erläutert. Abschließend befasst sich der rechtliche Teil mit der Mängelhaftung bei Veräußerung sanierter Altbauten. - Kardinalpflicht Bestandskundung – richtiger Umgang mit (verbleibenden) Risiken? - Was will der Bauherr? Auftragsklärung und Sanierungsziel – Kartoffeln oder Kaviar? - Sanierungsplanung – Leistungen – Schnittstellen – Vertragspflichten im Planungsablauf - Vertragspflichten Bauausführender - Bauen im Bestand: Welcher Standard ist geschuldet? - Innenabdichtung – rechtliche Aspekte - Veräußerung sanierter Altbauten – Kaufvertrag oder Werkvertrag? Referentinnen RA Elke Schmitz Rechtsanwältin Elke Schmitz ist spezialisiert auf privates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Sachverständigenrecht sowie gebäudebezogenes Energierecht (EnEV). Sie begleitet Bauvorhaben durch juristische Projekt- und Vertragsberatung und unterstützt bei Risikoanalyse und Verhandlungsführung. Zudem ist sie bundesweit als Fachreferentin für Architekten- und Ingenieurkammern tätig und engagiert sich für den interdisziplinären Dialog zwischen Technik und Recht. Dipl.-Ing. Silke Sous Architektin, von der AK NW öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden, staatlich anerkannte Sachverständige f. Schall- / Wärmeschutz

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#bauwesen #bvs akademie #web-seminar

Veranstaltungsort

virtuell
Germany

Veranstalter

BVS e.V. | BVS Akademie
Charlottenstraße 62
10117 Berlin
Germany
Telefon +49 30 255938-21
akademie@bvs-ev.de

Kosten

650,00 €*

*Preis gilt nur für BVS-Mitglieder
Nicht-Mitglieder zahlen 750,00 €


2 Termine

2026

November

9

10