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Der Fachbereich Immobilienbewertung beim BVS lädt zum „2. Deutschen Immobiliensachverständigentag“ am 10.11.2026 nach Frankfurt/Main ein. Wir haben nicht verwechselbare und bisher kaum oder nicht referierte Themen mit erfahrenen Referenten kompakt für sie zusammengestellt.
Der Bodenrichtwert ist normiert und nachlesbar, der „nutzenabhängige Bodenwert“ mit besonderen Bebauungen jedoch nicht. WGFZ-Umrechnungskoeffizienten sind gleichfalls nachlesbar, doch die wirtschaftlichen Bedingungen der Ableitung sind zu betrachten. Im Zeitalter der Krisen und des Homeoffice sind Reisen und Hotelaufenthalte nicht mehr selbstverständlich. Welche Schlüsselfaktoren sind bei der Hotelwertermittlung zu beachten? Die Finanzämter zielen auf höhere Einnahmen und eine genaue Prüfung der vorgelegten Gutachten. Wie ist ein Gutachten zur Ermittlung des gemeinen Werts nach § 198 BewG zu erstellen? Bei der Wertermittlung gelten die Maßgaben der modellkonformen Wertermittlung. Welche Wertermittlungsfälle lassen sich nicht modellkonform bearbeiten oder benötigen der Auslegung? Restaurants und Café bereichern das Leben und lagebezogen Wohn- und Geschäftshäuser. Doch welche Pacht können die Gaststätten marktüblich tragen? „Schwarzbauten“ sind zu erkennen und ihr Werteinfluss ist zu bestimmen. Schließen werden wir mit einer Betrachtung zur Verwertbarkeit von Vergleichsmietabschlüssen bei Gutachten zur Begründung einer Mieterhöhung.


Veranstaltungsort

virtuell
Germany

Veranstalter

BVS e.V.
Charlottenstraße 62
10117 Berlin
Germany
Telefon +49 30 255938-21
akademie@bvs-ev.de

Termin

Dienstag, 10. November 2026, 08:00—17.15 Uhr